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Altenpfleger pflegen und betreuen alte Menschen in deren Wohnung (Ambulante Pflege, z. B. Sozialstationen) oder stationär in Alten- und Pflegeheimen. Auch in Rehakliniken, Tagesstätten, freiberuflich und in geriatrischen Krankenhäusern sind Altenpfleger tätig.
Allgemeines
Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen und sozialen Kompetenzen. Eine Altenpflegerin muss in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/ psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen Ansprüche an Planung und Dokumentation in den Jahren seit 1995 stark gestiegen.
Verantwortlichkeit für und die Art der Tätigkeit unterscheidet sich sehr nach dem Ort der Pflege:
Sozialstationen und Pflegedienste versorgen Menschen in deren eigener Wohnung; die Pflegenden sind dort immer nur relativ kurz anwesend und es handelt sich im Durchschnitt um leichtere Pflegefälle.
Die in Heimen lebenden Menschen leiden oft an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität), auch an schweren Formen der Demenz. Eine dauernde Anwesenheit von ausgebildeten Pflegekräften ist daher notwendig.
Die Beurteilung des Pflegebedarfs der alten Menschen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erzeugt faktisch einen hohen zeitlichen Druck auf das Pflegepersonal. Wird wenig Personal finanziert, fühlt sich dieses Personal gezwungen, viele Arbeiten schneller zu erledigen, als dies ihren Kunden zuzumuten ist. Waschen, Ankleiden oder Essen geben im Akkord wird unmenschlich. Selbstverständlich müssen Altenpfleger täglich alle Pflegeleistungen sorgfältig dokumentieren und zur Abrechnung (Verwaltungsaufgabe) vorbereiten. Dies ist vor allem notwendig zur Information der Kollegen an den Folgetagen.
Berufsbild
In Deutschland war die Altenpflege lange Zeit ein Nebenaspekt der Krankenpflege. Das Personal in diesem Bereich wurde, soweit es nicht Krankenschwestern bzw. -pfleger waren, in Kursen oder Kurzlehrgängen qualifiziert. Langsam und uneinheitlich entwickelte sich eine inhaltlich und zeitlich umfangreichere Ausbildung. Diese nimmt mittlerweile international eine Ausnahmestellung ein, da sich ausgehend von der Krankenpflege, aber auch in Abgrenzung davon, ein eigenständiges Berufsbild und Berufethos entwickelte.
Über die Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit intensiv diskutiert.
Die Altenpflege ringt besonders in Abgrenzung zur Krankenpflege um ein eigenständiges Berufsbild und ein anderes Aufgabenverständnis. Auch die Terminologie unterscheidet sich zwar nur geringfügig aber signifikant. Die Bezeichnung der zu betreuenden Personen in der Krankenhauspflege lautet Patient/in, in der Altenpflege werden diese weithin als Bewohner(in) oder mit ihrem Namen bezeichnet. In der ambulanten Pflege gewinnt die Bezeichnung Kunde immer mehr an Bedeutung, da ja die Senioren individuell ausgewählte und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegemaßnahmen bestellen und bezahlen. Es liegt keine ärztliche Verordnung dafür vor.
Tätigkeitsfelder
In der Altenpflege werden neben Alltagsaufgaben (Selbstpflege) und medizinisch delegierten Aufgaben (Krankenpflege) einige Tätigkeiten verrichtet, die sie deutlich von der Krankenhauspflege unterscheiden. Die Berücksichtigung der Biographie und Gewohnheiten resultieren aus der notwendigen bzw. angestrebten Langzeit-Begleitung einer Person in ihrem privaten Umfeld. Am Lebensende erfordert der, gelegentlich längere, Sterbevorgang die Berücksichtigung der Grundsätze Palliativer Pflege. Altenpflege bezieht das soziale Umfeld einer Person, also zunächst die Familienangehörigen, in die Pflegeplanung mit ein. Die Berücksichtigung der Gerontopsychiatrie liegt in der Häufigkeit und Ausprägung von Alterssyndromen mit massiven Veränderungen der Persönlichkeit.
Berücksichtigung der Biographie
In der Altenpflege liegt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit der Biografie der zu Pflegenden und die speziellen Möglichkeiten, die sich aus ihr für die Pflege bei psychischen Veränderungen ergeben. (Gelegentlich wird diese Arbeitshaltung oder dieses Grundprinzip der Altenpflege auch "Biographiearbeit" genannt.)
Gerontopsychiatrie
Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung gerade auch im Umgang mit psychisch veränderten Menschen, insbesondere als Folge der der verschiedenen Demenzarten, arbeiten viele Altenpfleger in allgemeinen psychiatrischen Einrichtungen, oder in besonderen Abteilungen der Altenpflege, siehe auch Gerontopsychiatrie.
Palliative Pflege
Durch die bei Schwerkranken jenseits des 85. Lebensjahres häufige Multimorbidität (Vorliegen mehrerer Krankheiten) und das voranschreiten chronischer Leiden ist die palliative Pflege ein Kernbestand der altenpflegerischen Tätigkeiten. Pflegeziel ist dann nicht mehr Heilung, sondern die Erhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität bis zum Tod. Ist der Tod absehbar beginnt in der Pflege die Sterbebegleitung.
Geschichte
Die Altenpflege ist ein relativ junger Beruf, verglichen mit der Krankenpflege. Bis in die 1920er- Jahre hinein wurden dauerhaft pflegebedürftige, alte Menschen und Demenzkranke in so genannten Siechenheimen untergebracht oder in Altenheimen, die teilweise in katastrophalem Zustand waren. Die Pflege in den wenigen Heimen oblag überwiegend Personen, die keine fachliche Ausbildung hatten, sondern sich aus Mildtätigkeit und anderen Gründen zu dieser Tätigkeit bereit erklärten. Ausgebildete Krankenschwestern gab es hier bis zum Ende der 50er-Jahre nur wenige vor allem in Leitungsfunktionen. Examinierte Pfleger waren für den Trägern der Einrichtungen in der hergebrachten Dauerpflege "zu teuer" oder sie konnten für die Tätigkeiten nicht motiviert werden.
In den 60er Jahren erfolgte eine Ausbildung in staatlich nicht geregelten Kursen oder Kurzlehrgängen. Nach und nach erliessen einzelne Bundesländer Ausbildungsordnungen und Lehrpläne für zunächst einjährige, später bis zu dreijährige, Ausbildungsgänge. Dabei kam es zu einer sehr uneinheitlichen Ausbildungslandschaft. Bis ins Jahr 2003 gab es in den 16 Bundesländern 17 verschiedene Ausbildungsregelungen (Landesaltenpflegegesetze).
Die 1950er Jahre
In den 50er Jahren gab es relativ wenige Alten- und Siechenheime. Altenpflege war fast ausschliesslich Familienpflege. Die Kapazitäten reichten bald nicht mehr aus, weil es im Laufe der Nachkriegsjahre und des Wirtschaftswunders immer mehr alte und behinderte Menschen gab, um die sich keine Familie kümmern wollte oder konnte. Beide Weltkriege und die industrielle Revolution hatten vielerorts die früheren Familienstrukturen zerstört. Die Leiter dieser Heime suchten nun dringend neue Mitarbeiter. Krankenschwestern gab es nicht genug und ausserdem waren die relativ teuer. Für die Altenpflege wurden v.a. weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte gesucht. Diese waren leichter zu finanzieren und sollten sich angeblich aufgrund all der "typisch weiblichen Eigenschaften" auch ohne Ausbildung um alte Menschen kümmern. Ende der 50er Jahre begannen einige konfessionelle Einrichtungen, für ihre Altenpfleger betriebsinterne Schulungen durchzuführen. Weil die soziale Not alter Menschen und damit auch die Zahl der Heime immer weiter zunahm, entstanden erste konfessionelle und später auch kommunale Ausbildungsstätten. Die Lehrgangsdauer betrug wenige Wochen bis maximal 6 Monate.
Die 1960er Jahre
In den 60er Jahren wurde die Pflege alter Menschen erstmals zu einem politischen Thema und auf Länderebene gab es Ende der 60er Jahre erstmals Prüfungsordnungen für diesen neuen, sozialpflegerisch orientierten Beruf der Altenpflegerin.
Die 1970er Jahre In Baden-Württemberg und anderen Ländern gab es in den 1970er Jahren eine landesweite Regelung zu einer 1,5- jährigen Ausbildung. Ein Teil dieser Zeit war Tätigkeit / Praktikum ohne Unterricht, das so genannte Anerkennungspraktikum. Das Berufsverständnis der Altenpflege bildete sich damals aus einer Mischung aus Lebensbegleitung, medizinischer Betreuung, Hauswirtschaft, Hotelservice und individueller Kundenbetreuung.
In den 70er Jahren wurde u. a. als Berufsverband der DBVA (Deutscher Berufsverband für Altenpflege) gegründet und erste Entwürfe für ein Berufsbid veröffentlicht.
Die 1980er Jahre
Der Ausbildungsgang in fast allen Bundesländern wurde auf 2 Jahre verlängert und von den Inhalten her erweitert.
Vom DBVA wurde ein Berufsbild für staatlich anerkannte Altenpfleger formuliert und die Ausbildungskonzeption nochmals erweitert. Seit Ende der 80er Jahre hat sich die Bezahlung der Altenpfleger nach BAT wie bei den Gesundheits- und Krankenpfleger(inne)n durchgesetzt. Der große Teil der privaten Heime als Arbeitgeber richtet sich aufgrund der Marktsituation (Personalmangel) ebenfalls (in weiten Teilen) danach.
Die 1990er Jahre
In Baden-Württemberg und anderen Ländern sind nun mindestens 2890 Praxisstunden und 1760 Schulstunden in den Fächern Religionslehre, Deutsch, Berufs- und Rechtskunde, Gerontologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Psychiatrie, Ernährungslehre, Alten- und Krankenpflege, Aktivierung und Rehabilitation, Praxis in der Altenpflege und evtl. weiteren Wahlfächern oder Arbeitsgemeinschaften (z.B. Datenverarbeitung, Seniorentanz) verpflichtend. Vorgeschriebene Praktika bilden den Grossteil der "Lehrzeit", die stark an das duale System angelehnt ist. Die meisten Praktika werden in den Pflegeheimen absolviert, weitere in Altenheimen, in der offenen und ambulanten Altenhilfe (z.B. Sozialstation, Beratungsstelle) sowie im Krankenhaus und bei der psychiatrischen Versorgung. In Baden-Württemberg gibt es 1997 etwa 6000 Schüler. Waren es vor 1980 pro Jahr unter 300 Teilnehmer, so steigt die Schülerzahl seitdem ständig.
Erst Ende der 90er Jahre kommt es bundesweit zur Durchsetzung der dreijährigen Ausbildung und dazu, dass Altenpflegekräfte wie Gesundheits- und Krankenpflegekräfte medizinische Behandlungspflege im Arztauftrag durchführen können (Injektion usw.). Auch in Sozialstationen werden nun dreijährig ausgebildete Altenpfleger eingestellt.
Durch die von der Pflegeversicherung gesicherte Finanzierung werden seit 1995 viele ambulante Dienste neu gegründet. Sie benötigen Fachkräfte, um die mit den Kassen vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Daneben bieten illegal beschäftigte Ausländer (überwiegend aus den östlichen Nachbarländern) seither ein neues Feld der Altenpflege; neben den vorhandenen Institutionen wird quasi als Aupairleistung (Unterkunft im Haushalt) eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Auftrag der Angehörigen Zuhause. Diese setzen dafür den Barbetrag aus der Pflegeversicherung als Taschengeld (Lohnersatz) ein. Diese Frauen aus Polen und Tschechien arbeiten in der Regel ohne Ausbildung und ohne standardisierte Qualitätsnormen und ohne den Schutz eines nachprüfbaren Vertrags. In relativ wenigen Fällen wird dort (die etwas teurere) Möglichkeit legaler Beschäftigung (über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt) genutzt.
In den Pflegeheimen kommt es zu einer Veränderung der Krankheitsausprägung der neu aufgenommenen Heimbewohner. Die Pflegestationen betreuen nun zu einem grossen Teil (70% - 80%) an Demenz erkrankte alte Menschen, ohne als psychiatrisches Krankenheim ausgestattet zu werden.
Die 2000er Jahre
Die Altenpflege- Ausbildung ist jetzt durch das Altenpflegegesetz von 2000 für alle Bundesländer einheitlich geregelt und wird gesetzlich zu den "anderen" Heilhilfsberufen gezählt. Ausbildungsträger können nun neben den Pflegeheimen auch Sozialstationen u. ä. sein. Auch die Weiterbildung der Unterrichtskräfte und des Managementpersonals (vgl. PDL) wird, zwar nicht bundeseinheitlich, durch Hochschulstudiengänge, verbessert.
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